Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen bin ich gehalten, Ihnen nachfolgende Informationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen.
Rechtsstellung:
Sie erhalten hierzu Ausführungen und Hinweise in den allgemeinen Vertragsgrundlagen für die Maklervollmacht und des Versicherungsmaklers.
Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen:
Unabhängiger Finanzmakler Philipp Flade
Kaßbergstraße 26, 09112 Chemnitz
vertreten durch den / die Inhaber:in: Philipp Flade
Telefon: 0173 4734885
Telefax: (0351) 8732 33-29
E-Mail: philipp.flade@dresdner-konzept.de
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Chemnitz
Status:
Die Eintragung im Vermittler-Register besteht als:
Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO mit der Registernummer D-LADK-KLKL2-89
Behörde für die Erteilung: IHK Chemnitz
Zugelassener Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO mit der Registernummer D-F-123-IPAT-53
Behörde für die Erteilung: IHK Chemnitz
Vermittler von Immobilien und Darlehen mit Erlaubnis nach § 34c GewO
Behörde für die Erteilung: Stadt Chemnitz
Umgang mit Nachhaltigkeit (ESG-Risiken) Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt(Environment), Soziales(Social) und Unternehmensführung(Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende
Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Wetterperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der
Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Umgang mit nachhaltigen Produkten:
Der Versicherungsmakler bietet nachhaltige Versichungs- und Anlageprodukte an.
Allgemeine Information:
Mein Konzept verfolgt eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Gesellschaften und Produkten berücksichtigen wir dabei Nachhaltigkeitsaspekte. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stele ich die etwaigen Nachhaltigkeitsaspekte des jeweiligen Produktes/Produktgebers gesondert dar. Auf Ihren Wunsch biete ich gerne vorrangig Produkte nachhaltig handelnder Unternehmen an.
Die Beratung erfolgt dabei auf Basis der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen – diese liegen z.T. noch nicht von jedem Produktgeber vollständig vor. Für deren Richtigkeit ist der Versicherungsmakler daher nicht verantwortlich.
Vergütung bezogen auf Nachhaltigkeitsaspekte:
Die Vergütung für die Vermittlung von Produkten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Berufs-Haftpflichtversicherung:
Ich besitze eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der VersicherungsVermittler-Verordnung (VersVermV) erfüllt.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180-5005850 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen), Fax: 030-203081000, E-Mail:
infocenter@berlin.dihk.de, www.vermittlerregister.org
Beratungsleistung:
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.
Vergütung:
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine
Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der
Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen
Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.
Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der
Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktessoweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler / -berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Produktauswahlpalette bei der Vermittlung von Darlehen:
Der Vermittler wird für eine Vielzahl von Banken und Bausparkassen tätig (mehr als 10). Der Vermittler erbringt in diesem Bereich Beratungsleistungen.
Leistungsentgelt / Kosten bei der Vermittlung von Darlehen
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche
Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehensgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:
Beschwerdemanagement:
Bei Beschwerden können Sie sich immer direkt wenden an:
Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung sind:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
(www.versicherungsombudsmann.de) Ombudsmann für private Kranken- und
Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, 10117 Berlin (www.pkv-ombudsmann.de)
Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 79, 10730 Berlin
(www.bausparkassen.de) Ombudsfrau für geschlossene Fonds, Invalidenstraße
35, 10115 Berlin (www.ombudsstelle-gfonds.de)
Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Ich bin gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und
Kreditvermittlung
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, §
34i Gewerbeordnung)
§§ 59-68 VVG
VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetzeiminternet.de eingesehen und abgerufen werden.
Weitere Informationen:
Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann bin ich in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.
Im Schadensfall informieren Sie mich bitte umgehend, damit ich die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren
Sie mich auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Ich werde hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.